Hallo zusammen,
hat einer von euch Fahrer Zusatzfußrasten verbaut?
Und wie ist die Erfahrung damit?
Gruß
Thomas
Hallo zusammen,
hat einer von euch Fahrer Zusatzfußrasten verbaut?
Und wie ist die Erfahrung damit?
Gruß
Thomas
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Pardon, hab auf Deinem Foto erst jetzt gesehen, dass Du keine Highway pegs meinst, diese werde ich mir dieses Jahr montieren um mal bei längeren Fahrten die Beine auszustrecken
Freiheit ist nicht nur für John Wayne ,oder Peter Fonda , da !
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Schau mal hier:
search.php?maxage=&minage=&q=Dzell&type=all&matchtype=or&im_feld=text&orderdirection=DESC&orderby=date
Pietzt
P.S. Das Foto ist von Kradblatt-Markus, hier sein Bericht:
https://kradblatt.de/honda-nc-750-d-integra-modell-2015/
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Ich hatte die DZell-Zusatzfußrasten an meinem Integra angebracht.
Nachdem ich dann bei der ersten Tour anhalten wollte, mußte ich einen Fußgänger bitten, meinen Seitenständer auszuklappen.
Ich kam nicht mehr selbst an den Seitenständer dran, weil die Zusatzfußraste im Weg war!
Ich habe die DZell`s dann gleich wieder abgebaut und mit Verlust verkauft.
Keine Empfehlung von mir.
PS. Bestellen kann man sie direkt in Korea/Seoul bei DZell.net! Kosten 173,- US$ + Versand + Zollgebühren
Gruß
WerBer
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dann mußt du sie aber falsch angebaut haben. bei meinem 2016 Integra klappte alles.
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Zudem die Fussrasten bestimmt keine ABE haben und somit es ärger bei einer kontrolle geben kann
Ob die zusätzlichen Fußrasten eine ABE haben, ist hier gar nicht relevant.
Es dürfen grundsätzlich keine weiteren Fußrasten an der Integra montiert werden. Dies leitet sich daraus ab, dass die Anzahl der Fußrastenpaare mit der Anzahl der Sitzplätze übereinstimmen muss. Die Trittbretter gelten bereits als ein Paar und das Paar für Sozius/Sozia ist verpflichtend.
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Harleys haben doch auch öfter mehr Fußrastenpaare.
auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt
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Ich habe es so gemacht:IMG_20190812_154926.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Schauen wir mal ...
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Na und ich habe auch an der Yamaha zusätzlich eine vorverlegte Fussrasten Anlage,die Tüv konform abgenommen wurde,
mit Eintragung in die Papiere, Problem ist eben das wenn eine Zweite Fussraste verbaut ist muss zumindest die Bremse bedienbar sein ohne den Fuss umsetzen zu müssen.
Zitat von Blackman im Beitrag #12
Na und ich habe auch an der Yamaha zusätzlich eine vorverlegte Fussrasten Anlage,die Tüv konform abgenommen wurde,
mit Eintragung in die Papiere, Problem ist eben das wenn eine Zweite Fussraste verbaut ist muss zumindest die Bremse bedienbar sein ohne den Fuss umsetzen zu müssen.
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Ja und Nein ,es müssen pro Sitzplatz 2 vorhanden sein es können aber auch 4 sein,vorne ist es aber wiederum so das zusätzlich die Bedienelemente ,Bremse/Gangschaltung sofern nötig,vorhanden und Funktionsfähig sind.
So genannte Highway Rasten sind aber nicht erlaubt.
Bei einem Roller kann das aber wiederum anders sein da man da in der regel mit beiden Händen die Bremse betätigt.
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"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht."
Müssen ... beiderseits ... ausgerüstet sein. Keine Zahlen, keine Beschränkung. Insofern sollte das also nicht das Problem sein. Erfüllen 6 Rasten diese Forderung? M.E. ja.
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Zitat von Gauvain im Beitrag #16
"§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht."
Müssen ... beiderseits ... ausgerüstet sein. Keine Zahlen, keine Beschränkung. Insofern sollte das also nicht das Problem sein. Erfüllen 6 Rasten diese Forderung? M.E. ja.
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Hallo zusammen ,
Ich habe die Rasten bereits vor 4 Jahren an meinem Integra verbaut und bin dann mal zum TÜV gefahren und habe dem TÜV-Prüfer die Dzell-Rasten vorgestellt.
Die Halter fand er ok, jedoch die eigentliche Raste gefiel ihm nicht (keine Nr. drauf, kein Prüfzeichen).
Er riet mir die Original-Honda-Sozius-Rasten in die Halterung zu bauen, dann wäre es ok. Gesagt - getan.
Übers Internet habe ich mir dann Original-NC-Sozius-Rasten (mit Honda-Nummer drauf) besorgt und in die Dzell-Halterung eingebaut. Passt problemlos !
Danach war ich dann nochmal beim TÜV und habe gleich drei Prüfer verwirrt. Zusätzliche Rasten am Roller ???
Drei Prüfer eine Meinung:
sind klappbar = OK,
Halterung ausreichen stabil = OK, (man muss drauf stehen können)
keine Betätigung für Bremse oder Schaltung = OK,
vom Anbauteil geht keine Gefahr aus = OK,
Keiner der drei Prüfer würde die Rasten bei einer HU beanstanden = OK
Betriebserlaubnis erlischt ihrer Meinung nach nicht !!
Einzelabnahme jederzeit möglich, aber die ca. 60 - 80 € könnte man sich sparen (so die einhellige Meinung der Prüfer)
Sie hatten keinerlei Bedenken diese Rasten im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen.
War danach auch schon mit den Rasten zur HU - keine Beanstandung - Plakette ohne Mängel erhalten.
Angaben ohne Gewähr, ggf. einfach mal mit den Rasten zum TÜV fahren und die Prüfer verwirren
Fazit:
Ich finde es fährt sich jetzt noch besser mit den Rasten !!
P.S.: Seitenständer geht auch problemlos wenn man die Raste kurz wegklappt !!
Zusätzliche vorverlegte Rasten an Sturzbügeln bei "richtigen Motorrädern" sind nicht zulässig weil man dann Bremse und Schaltung nicht bedienen kann.
Das entfällt bei der Integra - deshalb kein Problem.
Müsste sich dann beim XADV ja genauso verhalten. Die originalen Honda Rizoma rasten für den XADV bekommt man nicht mehr, hatte ich angefragt.
Ich hätte gerne die von Barracuda, haben aber, wie alle anderen auch, keine ABE und demnach könnte ein Prüfer die Plakette verweigern.
Denke ich bestelle und montiere sie und zeige sie dann mal TÜV oder Dekra, bin auch gerne bereit eine Einzelabnahme zu erwirken, wenn das so günstig ist.
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Habe gerade ein wenig im Netz gestöbert und war doch etwas verwundert, als ich dann doch Rasten für den XADV inkl. ABE gefunden habe, es gibt welche von Puig und welche von Lightech, habe mich für die von Lightech entschieden, da diese an 3 Punkten mit dem XADV verschraubt werden und die Puig nur an 2.
Da erscheinen mir die Lightech etwas stabiler von der Verschraubung her, mit über 100Kg sollte man darauf achten.
Die Rasten von Barracuda hätten mir zwar etwas besser gefallen, so habe ich aber nun auch eine ABE dabei. Bin schon gespannt auf das erste Mal vernünftig im Stehen zu fahren ;-)
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War jetzt gerade bei der HU, hat den Tüvi überhaupt nicht interessiert. Allerdings habe ich ja auch die originalen hinteren samt Halter entfernt, sieht besser aus und die Beifahrerin hat nen sehr entspannten Kniewinkel.
Schauen wir mal ...
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Da mir persönlich der Dzell CNC Footrest Kit zu teuer war und Optisch auch nicht meinem Geschmack entsprach habe ich mir selber welche gemacht.
Zum sportlichen Fahren bestens geeignet.
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Fußrasten auf der Integra
B4B1B540-0662-49C1-B954-666EBC654738.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)
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