ich möchte den Auspuff der RC90 an meiner RC72 verbauen - passen tut der ja was man so liest. Was ich mich aber frage: wie sieht es hier rechtlich aus? Kann der Sheriff in diesem Fall was bemängeln weil das Baujahr nicht zum Auspuff passt?
Statt des Ofenrohrs der 2013er habe ich (wie auch @NC700 ) seit ein paar Jahren den Schalldämpfer der 2017er dran. 2 x HU und eine Polizei-Kontrolle haben zu keiner Beanstandung geführt. Juristisch abgeklärt habe ich es zwar nicht, war in diesem Fall aber zuversichtlich - offenbar nicht völlig zu Unrecht. VG Klaus
Legal ist das natürlich nicht, es könnten sich ja Abgas- und Geräuschwerte verändern. Ob das jemals jemand merken wird ist allerdings fraglich.
"Die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um eine richtige Antwort zu geben, sind genau die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um zu erkennen, was eine richtige Antwort ist." - David Dunning
Ok, danke für eure Antworten. Bezüglich Euro 4 wird sich aber wohl kaum was am Endschalldämpfer getan haben. Da ist eher Einspritzung und Katalysator ausschlaggebend denke ich ;) Ist nicht die RC90 mit lauterem Standgeräusch eingetragen als die RC72 mit 85db? Ich meine da mal was gelesen zu haben...
Endtöpfe sind doch wirklich nur "Schall und Rauch"! Ob die jüngeren Modelle mit einem höheren dB-Wert eingetragen sind, weiß ich nicht. Der zuletzt aktuelle Schalldämpfer der NC 750 S (entspricht wohl dem der RC90) ist jedenfalls wesentlich geräuschärmer als der zwischenzeitlich montierte IXIL Hyperlow. Und unzulässig war der auch nicht. VG Klaus 😉
Zitat von Sigi64 im Beitrag #4Bei Verbesserungen wird wohl kaum einer mosern.
Man weiß ja nicht, ob es eine Verbesserung ist. Der E4 klingt kerniger als der E3, vielleicht(!) ist er mit der E3-Motorabstimmung noch kerniger oder die Abgaswerte in einem Teilbereich verändern sich negativ.
Aber das ist alles egal, denn wenn es doch mal jemand merkt ist es einfach ein für das Fahrzeug nicht homologierter Auspuff.
"Die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um eine richtige Antwort zu geben, sind genau die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um zu erkennen, was eine richtige Antwort ist." - David Dunning
Ich wäre da tiefenentspannt. Das ist ein original Hondaauspuff, homologiert für die NC, der DB Killer nicht entfernt, keine sonstigen Manipulationen. Die Anbringung führt zu keinerlei Beeinträchtigung der sicherheitsrelevanten Funktionen des Motorrads. Die Abgaszusammensetzung wird durch Veränderungen hinter dem Katalysator auch nicht verändert, wenn also der Kat nicht manipuliert wurde, kommt hinter dem Kat Euro3 heraus, egal ob ein Euro3 oder Euro4 Rohr dahinterhängt. Steuerhinterziehung ist damit auch ausgeschlossen. Die Polizei interessiert sich im Wesentlichen für die Lautstärke, da bewegt man sich mit der NC - egal ob mit dem Euro3- oder dem Euro4-Auspuff - in einem Lautstärkebereich, der keine Jagdinstinkte auslöst. Wenn z.B. meine 1100er Scrambler mit dem Originalauspuff und die NC nebeneinander im Leerlauf prötteln, ist die NC völlig unhörbar. Da ist noch viel Luft nach oben. Wenn Du ganz sicher sein willst, kannst den Euro4-Pott ja eintragen lassen.
Genau das Thema habe ich beim TÜV für meine 700er S nachgefragt weil der Chromtorpedo im Winter rostet. Legal nur mit Eintragung nach einer Abgas- und Fahrgeräuschmessung. Der TÜVer erwartet aber das Bestehen von beiden messungen. Er hat aber trotzdem wegen der enormen kosten abgeraten.